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Eine Person, die auf ihrem Laptop arbeitet. © Unsplash

Gesundheit gemeinsam neu denken

Pressemitteilung

Akteure der sächsischen Gesundheitslandschaft überreichen das „Zielbild 2030 – Sächsische Krankenhausversorgungslandschaft im Wandel“ an Sozialministerin Petra Köpping
© SMS

Zielbild für die medizinische Versorgung im Jahr 2030 in Sachsen entwickelt - Wichtiger Impuls für Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes.

Zum Sächsischen Krankenhausgesetz

Das Sächsische Krankenhausgesetz vom 15. Dezember 2022 finden Sie unter:

Krankenhausplan ab 1. Januar 2024

Der neue Krankenhausplan baut auf die Diskussionen der Zukunftswerkstatt und dem entwickelten Zielbild auf und ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Mit ihm kommen erstmalig die Regelungen des neuen Sächsischen Krankenhausgesetzes zur Anwendung.

Krankenhausreform des Bundes

Der Bund plant derzeit eine umfassende Reform der Krankenhausvergütung. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten.

Mit der Krankenhausreform werden drei zentrale Ziele verfolgt: die Entökonomisierung, die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die Entbürokratisierung des Systems. Darüber hinaus ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge) ein zentrales Anliegen.

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