Ziele für Sachsen
Was ist das Ziel für Sachsen?
Der Freistaat Sachsen soll weiterhin über eine effiziente, leistungsfähige und attraktive mit anderen Leistungserbringern gut vernetzte Krankenhauslandschaft verfügen, die eine hohe Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten bietet.
Daher sollten wir den in den 90er-Jahren aus guten Gründen begonnenen Weg konsequent weitergehen und die Zukunft antizipieren. Nur so kann der Entscheidungsspielraum im Freistaat Sachsen erhalten bleiben. Um visionär zu agieren, muss die Gesundheitsversorgung novelliert und proaktiv gestaltet werden. Dies wird gelingen mit vorausschauendem Handeln und einer konsequenten Orientierung an den folgenden Kriterien:
Ausgerichtet an diesen Kriterien wird der Freistaat Sachsen weiterhin über eine leistungsfähige, attraktive und mit anderen Leistungserbringern gut vernetzte Krankenhauslandschaft verfügen, die eine hohe Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten bietet. Dafür wird die Krankenhausstruktur durch eine aktiv gestaltende Planung und eine sachgerechte Investitionsfinanzierung in Verantwortung des Freistaates Sachsen bedarfsgerecht weiterentwickelt – das neue Sächsische Krankenhausgesetz soll hierfür die rechtliche Grundlage bieten.
Die vier Eckpfeiler
Die Bürger von Sachsen profitieren von den folgenden vier Schwerpunkten, die mit dem neuen Sächsischen Krankenhausgesetz vom 15. Dezember 2022 umgesetzt wurden.
Mit der sektorenübergreifenden Versorgung soll die Zusammenarbeit der einzelnen Leistungserbringer manifestiert und zudem die Gesundheitszentren als Untergruppe der Regelversorgungshäuser gesetzlich verankert werden – was vor allem Bürgern im ländlichen Raum zugutekommt, die mit dieser Regelung eine Gewährleistung ihrer medizinischen Versorgung bekommen. Darüber hinaus können auf Basis dieser Rechtsgrundlage besonders innovative Modellvorhaben der Krankenhausträger gefördert werden, die von der Regelfinanzierung bisher nicht umfasst waren.
Das neue Sächsische Krankenhausgesetz trifft Regelungen, von denen Sie als Bürger von Sachsen profitieren – so können beispielsweise bestimmte Qualitätsanforderungen zum Bestandteil der Krankenhausplanung gemacht werden. Hier steht die Patientensicherheit ebenso im Vordergrund wie die Versorgungssicherheit. Weitere Anreize für gute Qualität können nun zudem in der Pauschalförderung gesetzt werden.
Das neue Sächsische Krankenhausgesetz macht das Abhalten von Regionalkonferenzen möglich – diese sollen in Zukunft zu konkreten planerischen Vorhaben gebildet werden und so den jeweiligen Landkreisen und Kreisfreien Städten die Möglichkeit geben, bereits frühzeitig mitzuwirken.
Die Digitalisierung im Krankenhaus birgt viele Chancen, um die Patientenversorgung in Zukunft noch weiter zu verbessern und zu sichern – zum Beispiel mithilfe von Telemedizin. Im Sächsischen Krankenhausgesetz werden daher Anreize für die weitere Digitalisierung gesetzt, zum Beispiel im Rahmen der Pauschalförderung.